Termin Sicherstellungsbörse

Die Termine der Sicherstellungsbörse ermöglichen die Versorgung von Patienten mit dringlichem Behandlungsbedarf zu einer höheren Vergütung. In unserer Modellregion erproben wir einen fairen Weg aus dem Dilemma der GKV. Machen Sie mit!


Die Sicherstellungsbörse ermöglicht eine drei- bis zehnfache Vergütung für besonders dringliche Fälle, deren Versorgung im Rahmen der herkömmlichen vertragsärztlichen Versorgung nicht mehr sichergestellt werden kann.

Jeder Vertragsarzt hat sich „pro Kassensitz“ verpflichtet, 25 Stunden pro Woche für die vertragsärztliche Versorgung zur Verfügung zu stehen. Z.B. mit einer täglichen Sprechstunde von 8 bis 13 Uhr montags bis freitags ist dieser Verpflichtung Rechnung getragen. Wie viele Termine Sie in dieser Zeit zur Verfügung stellen, ist nicht definiert.

Außerhalb der vertragsärztlich reservierten Zeit können Sie Privatpatienten behandeln oder sonstige Leistungen erbringen.

Wir wollen in unserer Modellregion Westmünsterland die berechtigten Interessen aller Beteiligten in einem in sich schlüssigen und fairen Konzept zusammenbringen. Wenn Sie als Praxis am Modell der Sicherstellungsbörse teilnehmen, verpflichten Sie sich

a) als Hausarzt-Praxis: Ihre Überweisungen mit objektiver Bewertung der Dringlichkeit auszustellen und diese auf der Überweisung unter „Befund“ zu dokumentieren sowie die Wege der Terminvermittlung in der GKV zu nutzen.

Die Beurteilung der Dringlichkeit einer fachärztlichen Behandlung ist eine wesentliche Steuerungsgröße für eine effiziente und effektive Ressourcenzuteilung in der GKV. Die Möglichkeiten der GKV für eine Facharzttermin-Vermittlung bestehen in Nutzung der TSS (www.116117.de) durch die Patienten und Ihre Bemühung durch den Hausarztvermittlungsfall. Hierzu sollten Sie je Fachgebiet einen Facharzt für Ihre Hausarztvermittlungsfälle pro dringlicher Überweisung anffragen können sowie eine 116 117-Überweisung ausstellen. Können Sie mit diesen Maßnahmen die dringliche Versorgung nicht sicherstellen, können Sie die Sicherstellungsbörse nutzen.

b) als Facharzt-Praxis: Je Woche müssen Sie 25 Stunden für Termine der Regelversorgung der GKV bereitstellen. Sind Ihre Termine über einen Zeitraum von 35 Tagen in diesem Zeitfenster ausgebucht, so ist Ihre vertragsärztliche Verpflichtung erfüllt. Sie können aber außerhalb der 25 Stunden pro Woche weitere Termine für GKV-Versicherte über die Sicherstellungsbörse anbieten.

Bitte achten Sie darauf, dass die vereinbarten Termine innerhalb des 25-Stunden-Zeitfensters die Vorgaben des §12 SGB V erfüllen: Alle geplanten Leistungen müssen medizinisch notwendig sein. Sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, dürfen Sie nicht anbieten.

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